Luftverkehr: Gesetzeslockerung zugunsten der Windkraft

Quelle:
Mittelbayerische Zeitung vom 06.03.2024 – Bayern: Luftverkehrsgesetz lockern

Bayern plant eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes, um den Ausbau von Windenergie zu beschleunigen. Künftig sollen Genehmigungen einfacher und Verfahren deutlich verkürzt werden.

Schwandorf

Die bayerische Staatsregierung beschloss kürzlich die Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes zugunsten des Ausbaus von Windenergieanlagen. Neben der Wichtigkeit der Windenergienutzung sind Belange des zivilen und militärischen Luftverkehrs zu berücksichtigen und bisher haben letztere einen pauschalen Vorrang. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die über 100 Meter hoch sind und somit laut Staatskanzleichef Florian Herrmann alle Projekte betrifft. Künftig soll mit der Bundesratsinitiative eine Abwägungsentscheidung getroffen und die Genehmigungsfähigkeit erleichtert werden. Zudem sollen die langen Verfahrenszeiten der luftrechtlichen Stellungnahme der Flugsicherheitsorganisation auf zwei Monate verkürzt werden. Laut Wirtschaftsminister Aiwanger sind die Gespräche mit der Bundeswehr vielversprechend. Truppenübungsplätze seien hier zwar Herausforderungen, doch diese würden bereits mit Photovoltaikanlagen bestückt. Die bayerische Staatsregierung lädt alle Beteiligten ein, an dem Prozess teilzuhaben und ihre Expertise miteinzubringen, die sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet. Wind18 beobachtet diese politischen Entwicklungen aufmerksam und setzt bei der Planung kommunaler Windparks weiterhin auf bewährte Prozesse sowie die enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren vor Ort.

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