Beteiligungsmodell
Windenergie: Bürger, Gewerbe, Landeigentümer, Kommunen
Das Wind 18 Beteiligungsmodell: So profitieren alle Stakeholder
Im Gegensatz zu anderen Investitionsmodellen sieht Wind 18 eine gleichberechtigte Mitsprache und einen maximalen Nutzen für alle beteiligten Stakeholder vor: Bürger, Gewerbe, Kommunen und Landeigentümer sollen sich beteiligen und gemeinsam profitieren.
Das Wind18 Beteiligungsmodell
Echte Partnerschaft
Kommunen, Bürger und Wind18 sind gleichberechtigte Partner in der Windparkbetreibergesellschaft.
Vorteile für Bürger
- Direkte Beteiligung über Bürger-Energie-Genossenschaften oder alternative Beteiligungskonzepte –> Einnahmen für Bürger aus dem laufenden Betrieb der Windkraft-Anlage über einen „Genossenschaftsanteil“
- Finanzielle Vorteile über bezuschusste Anrainer-Beteiligungen oder vergünstigte Regional-Strom-Tarife
Vorteile für Gewerbe
- Klimaneutraler Energie-Bezug und Beitrag zur Energiewende
- Kostengünstiger Strombezug, insbesondere über die Direktanbindung (energieintensiver) Betriebe
- Beteiligungoptionen für Unternehmen am Windpark
Vorteile für Landeigentümer
- Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl und für die Menschen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu leisten
- Dauerhaftes und sicheres Einkommen über langfristige Verpachtung von Flächen und die erzeugte Energie
- Kostenfreie Prüfung der Fläche durch Wind 18 auf Eignung für die Windkraft
- Übernahme aller nötigen rechtlichen und organisatorischen Auflagen durch Wind 18
Vorteile für Kommunen
- Wichtiger Baustein zum Erreichen von Klima-Neutralität
- Schaffung von regionaler Energiesicherheit und -unabhängkeit
- Schaffung eines Standort-Vorteils und Anziehung weiterer Gewerbebetriebe
- Kommunal-Politik mit gelebter Einbeziehung von Bürger:innen
- Kein Risiko aufgrund bilanzieller Tricks etwaiger Projektgesellschaften (Abschreibungen vs. Gewerbesteuer)
- Nutzung als Baustein für weitere Innovationstechnologien wie Batterie-Speicher oder Wasserstoff-Erzeugung
- Echte und flexible Beteiligung (0,1 bis 33 %) der Kommune als gleichberechtigter Gesellschafter (Stimmrechte!) an der regionalen Windpark-Betreibergesellschaft; vollständiger Anteil von Beginn an oder sukzessive Aufstockung der Anteile (als verbrieftes Recht)
- Mehrfache Einnahme-Quellen: Stromverkauf, Gewerbesteuer, Kommunal-Umlage „Wind-Cent“
Exemplarische Nutzen-Rechnung einer Windkraft-Anlage mit kommunaler Beteiligung
Annahmen*
- 1 Windenergie-Anlage (WEA) VESTAS V172-7.2 MW, 175 Meter Nabenhöhe
- Mittlere Wind-Verhältnisse
- Laufzeit: 20 Jahre
- Vollständiger Rückbau inklusive
- Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %
- 100 % der Gewerbesteuer für die Kommune
- Zuschläge gemäß EEG von 5,5 ct/kWh
*Werte sind Beispiel-Werte und dienen der besseren Veranschaulichung.
Einnahmen*
(pro WEA pro Jahr)
- „Wind-Cent“: ca. 25.000 €
- Gewerbesteuer: ca. 30.000 €
- Beteiligungserträge der Kommune: ca. 50.000 €
- Beteiligungserträge der Bürger: ca. 50.000 €
Summe pro Jahr: 185.000 € (Rendite > 6,0 %)
Reibungsloser Ablauf - Wind18
Ablaufplan zur Umsetzung eines kommunalen Windparks mit Bürgerbeteiligung
Der sorgfältig entwickelte und in zahlreichen Projekten bewährte Ablaufplan von Wind 18 ist der Garant für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Windenergie-Anlagen:
1
Standort-Analyse zur Ermittlung der Windenergie-Eignung
• Flächenidentifikation: Windatlas, eigene Auswertungen
• Flächensicherung: Pachtmodell, Pachthöhen
• Planungsrecht: Abstimmung mit Gemeinden, Regionalplanung
• Flächensicherung: Pachtmodell, Pachthöhen
• Planungsrecht: Abstimmung mit Gemeinden, Regionalplanung
2
Planung der Windkraft-Anlage
3
Finanzierung des Windenergie-Parks
• Auswahl Kreditinstitute
• Absprache mit beteiligten Banken
• Erstellung des Kaufvertrags
• Absprache mit beteiligten Banken
• Erstellung des Kaufvertrags
4
Bau der Windkraft-Anlage
• Wege-Infrastruktur, Bau des Fundaments
• Errichtung der Windenergie-Anlage
• Umsetzung Kabeltrasse und Ausgleichsmaßnahmen
• Errichtung der Windenergie-Anlage
• Umsetzung Kabeltrasse und Ausgleichsmaßnahmen
5
Inbetriebnahme des Parks
• Probebetrieb und Inspektion
• Technische Abnahme der Windenergie-Anlage
• Technische Abnahme der Windenergie-Anlage
6
Betrieb der Windkraftanlage
• Betrieb mindestens 20 Jahre
• Sicherstellung und Organisation des Rückbaus der Windkraft-Anlage
• Sicherstellung und Organisation des Rückbaus der Windkraft-Anlage